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Tippgeber

Ihre Empfehlung wird belohnt!

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Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Ihre Empfehlung ist uns echtes Geld wert! Sobald wir aufgrund Ihres Tipps einen Makleralleinauftrag erhalten und die Immobilie erfolgreich verkauft haben, bedanken wir uns mit einer attraktiven Tippgeber-Prämie in Höhe von 15% unser in Rechnung gestellten Nettocourtage.

Beispiel:

Tippgeber gibt Tipp

Makler kontaktiert Eigentümer

Maklervertrag entsteht

Immobilie wird verkauft

Ø 400.000 €

Tippgeber erhält 15% der Nettocourtage

3.600 €

So funktioniert es:

  1. Tipp abgeben – Teilen Sie uns die Kontaktdaten des Verkäufers mit per E-Mail an info@klein-immobilien-trier.de

  2. Wir übernehmen den Rest – Nach Ihrer Empfehlung setzen wir uns mit dem Eigentümer in Verbindung und schließen, falls erfolgreich, einen Makleralleinauftrag ab

  3. Erfolgreicher Verkauf – Sobald die Immobilie durch uns vermittelt wurde und der notarielle Kaufvertrag geschlossen ist, erhalten Sie Ihre Tippgeber-Prämie direkt auf Ihr Konto

Alternative Möglichkeit:

Sie können dem Eigentümer auch unsere Kontaktdaten weitergeben und ihn bitten, bei der Kontaktaufnahme Ihren Namen als Empfehlungsgeber zu nennen.

Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie:

  • Klein Immobilien erhält einen verbindlichen Alleinauftrag für den Verkauf der Immobilie

  • Die Immobilie wird erfolgreich verkauft und ein notarieller Kaufvertrag geschlossen

  • Die Immobilie ist Klein Immobilien noch nicht bekannt und steht nicht bereits unter Vertrag mit einem anderen Makler

  • Die Immobilie befindet sich nicht in einer Zwangsversteigerung

  • Direkte Verwandte des Verkäufers sowie Personen, denen die Annahme einer Provision standesrechtlich untersagt ist, sind vom Tippgeber-Programm ausgeschlossen

Sicherheit & Transparenz:

Vertrauliche Behandlung Ihrer Daten – Wir garantieren, dass Ihre Angaben sowie die des Eigentümers diskret und unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen behandelt werden.
Provisionsvereinbarung – Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer erfolgreichen Tippweitergabe.
Zuverlässige Auszahlung – Die Tippgeber-Prämie wird erst nach Abschluss des Verkaufs und der Zahlung der Maklercourtage an uns ausgezahlt.

Rechtlicher Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die Akquise von Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen darf. Unaufgeforderte Kontaktaufnahme (Telefonwerbung, E-Mail-Spam oder unangemeldete Hausbesuche) ist nicht gestattet. Informieren Sie den Verkäufer darüber, dass Sie eine Tippgeber-Prämie erhalten.

Haben Sie eine Empfehlung? Dann melden Sie sich bei uns – Ihr Tipp lohnt sich!

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